Insolvenzrecht

Insolvenzrecht

Umfassende Beratung in Insolvenzverfahren - von der Anmeldung bis zur Abwicklung für Gläubiger und Schuldner.

Insolvenzrecht - Professionelle Begleitung in schwierigen Zeiten

Insolvenzverfahren sind komplexe rechtliche Prozesse, die sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen existenzielle Bedeutung haben. Eine frühzeitige und kompetente Beratung kann entscheidend dafür sein, ob eine Sanierung gelingt, eine geordnete Abwicklung erfolgt oder sogar eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist. Wir begleiten Sie durch alle Phasen des Insolvenzverfahrens – von der ersten Krisenerkennung über die Antragsstellung bis zur erfolgreichen Beendigung des Verfahrens.

Unser Schwerpunkt liegt sowohl in der präventiven Krisenberatung als auch in der professionellen Begleitung laufender Insolvenzverfahren. Wir analysieren Ihre wirtschaftliche Situation, prüfen Sanierungsoptionen und entwickeln maßgeschneiderte Strategien zur Bewältigung der Krise. Dabei arbeiten wir eng mit Wirtschaftsprüfern und Sanierungsexperten zusammen, um Ihnen eine ganzheitliche Lösung anzubieten.

Unternehmensinsolvenz

  • Regelinsolvenzverfahren und Eigenverwaltung
  • Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO
  • Insolvenzplanverfahren und Sanierungskonzepte
  • Unternehmensfortführung und Asset Deals
  • Masseverbindlichkeiten und Insolvenzgeld

Privatinsolvenz

  • Außergerichtliche Schuldenbereinigung
  • Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Restschuldbefreiung und Wohlverhaltensperiode
  • Pfändungsschutz und P-Konto Beratung
  • Schuldenregulierung für Selbstständige

Gläubigervertretung

  • Forderungsanmeldung und -durchsetzung
  • Absonderungsrechte und Sicherheitenverwertung
  • Insolvenzanfechtung und Rückgewähransprüche
  • Gläubigerausschuss und Gläubigerversammlung
  • Gesellschafterdarlehen und Nachrangigkeit

Krisenmanagement

  • Frühwarnsysteme und Krisenerkennung
  • Sanierungskonzepte und Restrukturierung
  • Liquiditätsmanagement und Finanzierung
  • Geschäftsführerhaftung in der Krise
  • Stillhaltevereinbarungen und Moratorien

Anfechtung & Haftung

  • Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO
  • Vorsätzliche Benachteiligung von Gläubigern
  • Geschäftsführerhaftung nach § 15b InsO
  • Existenzvernichtende Eingriffe
  • Durchgriffshaftung und Vermögensvermischung

Internationale Insolvenz

  • Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO)
  • Grenzüberschreitende Verfahren
  • Hauptverfahren und Sekundärverfahren
  • Internationale Anerkennung und Vollstreckung
  • UNCITRAL Model Law und ausländisches Recht

Aktuelle Entwicklungen im Insolvenzrecht

Keine strafbare Billigung von Straftaten - Freispruch für El Hotzo

Wenn Satire alles darf – darf sie dann auch das? Nach Böhmermanns „Schmähgedicht“ ist nun El Hotzo an der Reihe: Wieder…

Bundesarbeitsgericht kippt Verfallklauseln in Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen

Wichtige Entwicklung: Das Bundesarbeitsgericht kippt mit seinem Urteil vom 19.03.2024 zum Aktenzeichen 10 AZR 67/24 zentrale Verfallklauseln in Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen und…

Ihr Ansprechpartner

Maximilian Rohrbach

Maximilian Rohrbach

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Beratungstermin vereinbaren

Wichtige Fristen

Insolvenzantrag: Spätestens 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit
Überschuldung: 6 Wochen nach Feststellung bei juristischen Personen
Anfechtungsfrist: 2 Jahre bei vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung
TÜV ISO 9001 zertifiziert