Arbeitsrecht

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Professionelle Vertretung von Arbeitnehmern bei Kündigungen, Abmahnungen und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.

Ihr starker Partner als Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer sind Sie oft in einer schwächeren Position gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihre Rechte kennen und durchsetzen können. Ob bei ungerechtfertigten Kündigungen, ausbleibenden Lohn- oder Gehaltszahlungen oder anderen arbeitsrechtlichen Problemen – wir stehen Ihnen zur Seite.

Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Fuchs verfügt über langjährige Erfahrung in der Vertretung von Arbeitnehmern und kennt die Strategien der Arbeitgeberseite. Mit dieser Expertise sorgen wir dafür, dass Ihre Interessen bestmöglich gewahrt werden.

Kündigungsschutzklage & Abfindungen

  • Prüfung der Wirksamkeit von Kündigungen
  • Erhebung von Kündigungsschutzklage
  • Verhandlung optimaler Abfindungen
  • Aufhebungsverträge und Arbeitszeugnis
  • Fristlose Kündigung und außerordentliche Kündigung

Lohn- & Gehaltsansprüche

  • Durchsetzung ausstehender Lohn- und Gehaltszahlungen
  • Überstundenvergütung und Mehrarbeitszuschläge
  • Urlaubsabgeltung und Sonderzahlungen
  • Provisionsansprüche und variable Vergütung
  • Mindestlohn und Tarifansprüche

Schutz vor Benachteiligung

  • Diskriminierung am Arbeitsplatz
  • Mobbing und Bossing
  • Schwerbehindertenschutz
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Arbeitsvertrag & Arbeitszeugnis

  • Prüfung und Verhandlung von Arbeitsverträgen
  • Beurteilung von Vertragsklauseln
  • Durchsetzung korrekter Arbeitszeugnisse
  • Zeugnisberichtigung und -verbesserung
  • Wettbewerbsverbote und Nachvertragliche Bindungen

Betriebsübergang & Umstrukturierung

  • Rechte bei Betriebsübergang nach § 613a BGB
  • Widerspruchsrecht und Kündigungsschutz
  • Änderungskündigungen und Versetzungen
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Massenentlassungen

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Alexander Fuchs

Alexander Fuchs

Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Erste Hilfe bei Kündigung

3-Wochen-Frist beachten: Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen erhoben werden
Arbeitslosengeld beantragen: Sofort bei der Agentur für Arbeit melden
Beweise sichern: Alle Unterlagen und E-Mails sammeln
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